Elterngespräche

Gespräche zwischen Erziehungsberechtigten und Kollegiumsmitgliedern sind sinn- und notwendigerweise fester Bestandteil schulischen Arbeitens.

Dazu folgende Informationen:
Zum Austausch von Informationen, zur Beratung von Eltern/Schülern oder zur Lösung von Problemen, die im Zusammenhang mit schulorganisatorischen Abläufen oder pädagogischen Maßnahmen entstanden sind oder entstehen könnten, wird zweimal im Schuljahr - im November und nach der Festlegung der Halbjahresnoten - eine offizielle Elternsprechstunde durchgeführt.

Bei Notwendigkeit sollte darüber hinaus eine zusätzliche Möglichkeit des Elterngesprächs durch individuelle Terminvereinbarung erfolgen.
Das ist vor allem dann notwendig, wenn Schullaufbahn- oder Versetzungsentscheidungen anstehen.

Elterngespräche kommen auf Einladung des Klassen- bzw. Fachlehrers oder auf Wunsch der Eltern zustande.
Über das Elterngespräch ist eine Notiz (Protokoll oder Eintragung in das pädagogische Tagebuch des Lehrers) anzufertigen, die beim Kollegiumsmitglied, welches das Gespräch geführt hat, verbleibt.